DEUTSCHLAND VERSTÖSST GEGEN MENSCHENRECHTE ?

DERZEIT HABEN LEDIGE VÄTER KEIN SORGERECHT FÜR IHRE KINDER WIE ETWA VERHEIRATETE VÄTER

DAMIT DIESE GESETZGEBUNG SICH ÄNDERT REGISTRIERTEN SIE SICH AUF

 

Neues vom Bundesverfassungsgericht vom 03.08.2010:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-057.html

DARUM § 1626a ABSCHAFFEN:

http://www.vaeter-aktuell.de/FNC/_BGB/1626a_Nichtehelich/welcome2.htm