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DEUTSCHLAND VERSTÖSST GEGEN MENSCHENRECHTE ? DERZEIT HABEN LEDIGE VÄTER KEIN SORGERECHT FÜR IHRE KINDER WIE ETWA VERHEIRATETE VÄTER DAMIT DIESE GESETZGEBUNG SICH ÄNDERT REGISTRIERTEN SIE SICH AUF
Neues vom Bundesverfassungsgericht vom 03.08.2010: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-057.html DARUM § 1626a ABSCHAFFEN: http://www.vaeter-aktuell.de/FNC/_BGB/1626a_Nichtehelich/welcome2.htm
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